24. Oktober, 2007
Bundesanwaltschaft handelte rechtswidrig
Der Berliner Soziologe Andrej H. saß zu unrecht in Untersuchungshaft nach dem Antiterror-Paragrafen 129a. Der Bundesgerichtshof (BGH) kam heute zu dieser Entscheidung. Es habe zu keinem Zeitpunkt ein dringender Tatverdacht bestanden.
Hier ein Mitschnitt des Freien Senderkombinats fsk aus Hamburg von der Pressekonferenz der AnwältInnen im aktuellen 129a-Verfahrens.
„Wir begrüßen natürlich diese Entscheidung. Besonders, weil der [...]
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