28. November, 2007
Verfahren nach 129a eingestellt
In seiner heutigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass die Vorwürfe gegen die mutmaßlichen Mitglieder der mg nicht für ein Verfahren nach dem Paragrafen 129a ausreichen. Die Haftbefehle gegen die drei noch in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten wurden gegen Meldeauflagen eingestellt.
Das BGH dazu:
Obwohl die Tätigkeit der “militanten gruppe” darauf ausgerichtet ist, Brandanschläge namentlich gegen Gebäude [...]
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