7. Februar, 2008
Generalbundesanwältin Harms macht Rückzieher
Die Bundesanwaltschaft hält den Vorwurf nach Paragraf 129a nicht länger aufrecht. Am 13.6.2007 waren wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung in einer groß angelegten Razzia elf Gebäude in Norddeutschland durchsucht worden. Die Bundesbehörde gab das Verfahren mit Verfügung vom 16. Januar 2008 an die Staatsanwaltschaft Flensburg ab.
PM: Von einer Strafbarkeit der Beschuldigten [...]
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